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Restrukturierung

Ludwig Rechtsanwälte

Restrukturierungsverfahren nach StaRUG außerhalb einer Insolvenz

Die Chancen, ein Unternehmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren und zu restrukturieren, haben sich durch Einführung des Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes (StaRUG) im Jahre 2021 deutlich verbessert.

Eine Sanierung nach dem StaRUG ermöglicht einem Unternehmen die gezielte Entschuldung von spezifischen Verbindlichkeiten außerhalb eines Insolvenzverfahrens.

Im Vergleich zu einer Sanierung über ein Insolvenzverfahren bietet die Sanierung über das Restrukturierungsverfahren folgende Vorteile:

  • VETRAULICHKEIT: Bei dem Restrukturierungsverfahren handelt es sich grundsätzlich um ein nicht-öffentliches Verfahren. D.h. die Sanierung kann – mit Ausnahme der von den Sanierungsmaßnahmen betroffenen Gläubiger – vertraulich durchgeführt werden, ohne dass Vertragspartner oder Dritte hierüber informiert werden.
  • KONTROLLE: Die Geschäftsleitung führt das Restrukturierungsverfahren in Eigenregie und eigener Verantwortung durch.
  • ZIELORIENTIERT: Das Restrukturierungsverfahren gestattet es der Unternehmensführung nur einzelne Gläubiger in die Sanierung einzubeziehen. Die Beteiligung sämtlicher Gläubiger ist nicht erforderlich. Dies ermöglicht eine zielorientierte Sanierung unter Beschränkung auf das Wesentliche.

Allerdings ist zu beachten, dass die Möglichkeit einer Sanierung nach dem StaRUG nur dann besteht, wenn das Unternehmen drohend zahlungsunfähig ist, d.h. eine Insolvenzreife noch nicht eingetreten ist. Dies erfordert einen kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit auftretenden Krisenmerkmalen. Nur dann, wenn die Unternehmensführung die wirtschaftliche Situation des Unternehmens rechtzeitig und neutral analysiert und sich darum bemüht gegenzusteuern, können die sich durch das Restrukturierungsverfahren bietenden Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden. Wird hingegen zu spät reagiert, drohen nicht nur wirtschaftliche Nachteile, sondern auch rechtliche Risiken – bis hin zu insolvenzstrafrechtlichen Konsequenzen, etwa dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung.

Nutzen Sie also die Möglichkeit unserer Erstberatung und kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam eine erste Analyse vornehmen können, ob eine Sanierung nach dem StaRUG geeignet ist, um Ihr Unternehmen wieder zu stabilisieren und eine ansonsten drohende Insolvenz zu vermeiden.

Typische Anwendungsfälle einer Restrukturierung nach StaRUG

Das Restrukturierungsverfahren eignet sich vor allem für Unternehmen, die eine grundsätzlich gesunde Geschäftsgrundlage haben, jedoch durch bestimmte Verbindlichkeiten oder externe Faktoren in Schwierigkeiten geraten sind. Typische Beispiele sind drohende Liquiditätsengpässe, untragbare Kreditverbindlichkeiten oder der Verlust eines wichtigen Kunden. Durch die gezielte Restrukturierung können solche Krisensituationen entschärft werden, bevor es zur Zahlungsunfähigkeit kommt.

Unterschiede zur Insolvenz Eigenverwaltung

Im Gegensatz zur Insolvenz Eigenverwaltung, bei der das Verfahren öffentlich ist und durch einen Sachwalter überwacht wird, erfolgt die Restrukturierung nach StaRUG weitgehend vertraulich. Die Unternehmensleitung bleibt uneingeschränkt handlungsfähig, während gleichzeitig rechtssichere Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden können. Für Unternehmen, die ihr Geschäft ohne öffentliche Wahrnehmung stabilisieren möchten, bietet dieses Verfahren eine diskrete Alternative zum Insolvenzverfahren.

Verbindung von Restrukturierung und Insolvenzplan

In manchen Fällen kann eine Sanierung nach dem StaRUG nicht ausreichen oder scheitert an der Zustimmung einzelner Gläubiger. Dann stellt der Insolvenzplan eine weitere Möglichkeit dar, eine wirtschaftliche Krise erfolgreich zu bewältigen. Der Insolvenzplan bietet mehr Gestaltungsspielräume und ermöglicht es, auch gegen den Willen einzelner Gläubiger eine tragfähige Lösung zu erreichen.

Restrukturierung als Teil einer Gesamtstrategie

Das Restrukturierungsverfahren ist oft nur ein Baustein einer umfassenden Sanierungsstrategie. Je nach Ausgangslage kann es sinnvoll sein, Restrukturierung, Insolvenzplan oder Eigenverwaltung miteinander zu kombinieren. So lassen sich für jedes Unternehmen individuelle Lösungen entwickeln, die den Fortbestand sichern und gleichzeitig das Vertrauen von Gläubigern und Investoren stärken.

Unsere Rolle im Restrukturierungsverfahren

Als erfahrene Kanzlei im Bereich Restrukturierung begleiten wir Unternehmen bei der Planung, Ausarbeitung und Umsetzung von StaRUG-Verfahren. Dazu gehört die Analyse der wirtschaftlichen Situation, die Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen, die Verhandlungsführung mit betroffenen Gläubigern sowie die rechtliche Absicherung des gesamten Prozesses. Unser Ziel ist es, Unternehmen einen klaren Weg aus der Krise zu eröffnen, der ihre Handlungsfähigkeit wahrt und Vertrauen bei Geschäftspartnern stärkt.

Erstberatung – Chancen frühzeitig nutzen

Je früher Krisenanzeichen erkannt werden, desto größer sind die Erfolgsaussichten einer Restrukturierung nach dem StaRUG. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob das Verfahren für Ihr Unternehmen geeignet ist, und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie. Nutzen Sie unsere Erstberatung, um eine drohende Insolvenz rechtzeitig zu vermeiden.