Was ist ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
Ist eine Sanierung Ihres Unternehmens außerhalb eines Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich, weil das Unternehmen bereits zahlungsunfähig und/oder überschuldet ist, kann ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ein geeignetes Mittel sein, um das Unternehmen dennoch zu sanieren.
Im Gegensatz zum „normalen“ Regelinsolvenzverfahren behält das Unternehmen in der Eigenverwaltung die Kontrolle und bleibt auch bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens verfügungsbefugt.
Die Interessen der Gläubiger werden durch einen vom Gericht eingesetzten Sachwalter gewahrt, der die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Vorschriften sowie die finanzielle Entwicklung überwacht.
Vorteile der Insolvenz Eigenverwaltung
- Kontrolle: Die Geschäftsleitung führt das Insolvenzverfahren in Eigenregie, behält die operative Führung und wahrt das Vertrauen der Gläubiger und Vertragspartner.
- Sanierungsinstrumente: Das Unternehmen kann in der Insolvenz Eigenverwaltung auf die gleichen Sanierungsmöglichkeiten zurückgreifen wie ein Insolvenzverwalter (z. B. Insolvenzgeld für drei Monate, verkürzte Kündigungsfristen, Insolvenzplan).
Unsere Unterstützung als Sanierungsberater
Wir beraten und begleiten Sie umfassend im Rahmen Ihres Eigenverwaltungsverfahrens – von der Vorbereitung bis zur Umsetzung. Dazu gehören auch organisatorische Maßnahmen, die dieses komplexe Verfahren mit sich bringt.
Durch unsere langjährige Erfahrung mit Insolvenzverfahren jeder Art und Größe stellen wir sicher, dass Sie die für die erfolgreiche Durchführung erforderliche Expertise erhalten.
Das Schutzschirmverfahren als Sonderform
Eine Sonderform der Insolvenz Eigenverwaltung ist das sogenannte Schutzschirmverfahren. Auch hier behält die Geschäftsleitung die Kontrolle und führt das Verfahren eigenverantwortlich fort – in der Regel unterstützt durch einen Sanierungsexperten oder Chief Restructuring Officer (CRO).
Der Sachwalter überwacht auch im Schutzschirmverfahren die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Regeln.
Vorteile des Schutzschirmverfahrens
- Kontrolle: Die Geschäftsleitung führt das Verfahren eigenständig und behält die operative Führung.
- Sanierungsinstrumente: Nutzung der gleichen Instrumente wie im Regelinsolvenzverfahren.
- Vorschlagsrecht: Das Unternehmen kann den Sachwalter im Antrag in Abstimmung mit den Gläubigern vorschlagen.
- Vollstreckungsschutz: Für drei Monate sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt, während ein Insolvenzplan vorbereitet wird.
Voraussetzungen für das Schutzschirmverfahren
Das Schutzschirmverfahren kann nur eingeleitet werden, wenn das Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig ist. Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit stehen einer Antragstellung jedoch nicht entgegen. Voraussetzung ist eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers über die Sanierungsfähigkeit.
Unsere Rolle im Verfahren
Wir unterstützen Sie nicht nur als anwaltliche Berater, sondern übernehmen bei Bedarf auch operative Verantwortung – z. B. als Generalbevollmächtigter oder als Chief Restructuring Officer (CRO). So stellen wir sicher, dass die rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Anforderungen des Verfahrens vollständig erfüllt werden.
Erstberatung – Ihr nächster Schritt
Nutzen Sie unsere Erstberatung, um gemeinsam zu prüfen, ob ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung oder ein Schutzschirmverfahren für Ihr Unternehmen sinnvoll ist. Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln mit Ihnen die passende Strategie für eine erfolgreiche Sanierung.