Im Leben eines jeden Unternehmers kann es zu Situationen kommen, in denen das Unternehmen in ernsthafte Schwierigkeiten gerät, die seine Existenz und mittelbar auch die Existenz des Unternehmers selbst bedrohen. Diese Schwierigkeiten können finanzieller, operativer, strategische oder externer Natur sein und erfordern oft dringende Maßnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens wiederherzustellen, seine finanzielle Stabilität und damit das Überleben des Unternehmens zu sichern. Dieser Prozess kann verschiedene Maßnahmen umfassen, je nach den spezifischen Bedürfnissen und Problemen des Unternehmens.
Wir unterstützen Sie insoweit nicht nur in juristischer Hinsicht, sondern auch durch eine betriebswirtschaftliche Analyse sowie eine strategische Planung und Begleitung des Sanierungsprozesses im Rahmen des Krisenmanagements zur Rettung und Restrukturierung Ihres Unternehmens.
Durch unsere jahrzehntelange praktische Erfahrung und Expertise in diesem speziellen Bereich des Wirtschaftsrechts sind wir in der Lage, gemeinsam mit Ihnen eine schnelle Anamnese der Ist-Situation Ihres Unternehmens vorzunehmen und kurzfristig die entsprechenden Maßnahmen zum Weg aus der Krise zu ergreifen.
„Hoffnung ist der schlimmste Feind des Kaufmannes“
Je früher Geschäftsleiter Krisenmerkmale erkennen und Rat und Hilfe suchen, um entsprechende (Vorsorge-) Maßnahmen zur Abwendung der Krisensituation zu ergreifen, umso größer sind die Aussichten auf eine erfolgreiche und nachhaltige Sanierung und Restrukturierung des Unternehmens.
Nutzen Sie also die Möglichkeit unserer kostenlosen Erstberatung und kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam eine erste Analyse vornehmen und Ihnen eine erste Indikation bzw. entsprechende Lösungen zum Weg aus der Krise empfehlen können.
Restrukturierungsverfahren nach StaRUG außerhalb einer Insolvenz
Die Chancen, ein Unternehmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren und zu restrukturieren, haben sich durch Einführung des Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes (StaRUG) im Jahre 2021 deutlich verbessert.
Eine Sanierung nach dem StaRUG ermöglicht einem Unternehmen die gezielte Entschuldung von spezifischen Verbindlichkeiten außerhalb eines Insolvenzverfahrens.
Im Vergleich zu einer Sanierung über ein Insolvenzverfahren bietet die Sanierung über das Restrukturierungsverfahren folgende Vorteile:
- VETRAULICHKEIT: Bei dem Restrukturierungsverfahren handelt es sich grundsätzlich um ein nicht-öffentliches Verfahren. D.h. die Sanierung kann – mit Ausnahme der von den Sanierungsmaßnahmen betroffenen Gläubiger – vertraulich durchgeführt werden, ohne dass Vertragspartner oder Dritte hierüber informiert werden.
- KONTROLLE: Die Geschäftsleitung führt das Restrukturierungsverfahren in Eigenregie und eigener Verantwortung durch.
- ZIELORIENTIERT: Das Restrukturierungsverfahren gestattet es der Unternehmensführung nur einzelne Gläubiger in die Sanierung einzubeziehen. Die Beteiligung sämtlicher Gläubiger ist nicht erforderlich. Dies ermöglicht eine zielorientierte Sanierung unter Beschränkung auf das Wesentliche.
Allerdings ist zu beachten, dass die Möglichkeit einer Sanierung nach dem StaRUG nur dann besteht, wenn das Unternehmen drohend zahlungsunfähig ist, d.h. eine Insolvenzreife noch nicht eingetreten ist. Dies erfordert einen kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit auftretenden Krisenmerkmalen. Nur dann, wenn die Unternehmensführung die wirtschaftliche Situation des Unternehmens rechtzeitig und neutral analysiert und sich darum bemüht gegenzusteuern, können die sich durch das Restrukturierungsverfahren bietenden Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden.
Nutzen Sie also die Möglichkeit unserer kostenlosen Erstberatung und kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam eine erste Analyse vornehmen können, ob eine Sanierung nach dem StaRUG geeignet ist, um Ihr Unternehmen wieder zu stabilisieren und eine ansonsten drohende Insolvenz zu vermeiden.
Insolvenz in Eigenverwaltung
Ist eine Sanierung Ihres Unternehmens außerhalb eines Insolvenzverfahrens nicht (mehr) möglich, weil das Unternehmen bereits zahlungsunfähig und/oder überschuldet ist, kann ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ein geeignetes Mittel sein, um das Unternehmen zu sanieren.
Im Gegensatz zu einem („normalen“) Regelinsolvenzverfahren behält das Unternehmen in der Eigenverwaltung die Kontrolle über das Unternehmen und bleibt auch bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens verfügungsbefugt.
Die Interessen der Gläubiger werden durch einen Sachwalter gewahrt, der vom Insolvenzgericht eingesetzt wird und der die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Regelungen sowie die finanzielle Entwicklung überwacht.
Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bietet folgende Vorteile:
- KONTROLLE: Die Geschäftsleitung führt das Insolvenzverfahren in Eigenregie und behält die operative Führung des Unternehmens und die Kontrolle über seine Geschäfte, was einem Vertrauens- oder Ansehensverlust bei den Gläubigern und Vertragspartnern des Unternehmens entgegenwirkt.
- ZUGRIFF AUF SANIERUNGSINTRUMENTE DES INSOLVENZRECHTS: Das Unternehmen kann im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung auf die gleichen Sanierungsinstrumente zurückgreifen wie ein vom Gericht eingesetzter Insolvenzverwalter (z.B. Insolvenzgeld für drei Monate, verkürzte Kündigungsfristen für langfristige Dauerschuldverhältnisse, Insolvenzplan).
In der Rolle eines Sanierungsberaters unterstützen und beraten wir Sie im Rahmen Ihres Eigenverwaltungsverfahrens umfassend bei der Vorbereitung und Umsetzung des Verfahrens einschließlich aller in diesem Zusammenhang anfallenden organisatorischen Maßnahmen. Durch unsere jahrelange Erfahrung bei der Bearbeitung von Insolvenzverfahren jeder Art und Größe liefern wir Ihnen die für die erfolgreiche Durchführung des Verfahrens erforderliche Expertise und stehen Ihnen bei allen Aufgaben und organisatorischen Maßnahmen, die dieses komplexe Verfahren mit sich bringt, unterstützend zur Seite.
Nutzen Sie also die Möglichkeit unserer kostenlosen Erstberatung und kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam eine erste Analyse vornehmen können, ob eine Sanierung durch ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung geeignet ist, um Ihr Unternehmen erfolgreich aus der Krise zu führen.
Schutzschirmverfahren
Bei dem Schutzschirmverfahren handelt es sich um eine spezielle Form der Eigenverwaltung. Auch hier behält die Geschäftsleitung eigenverantwortlich die Kontrolle über ihr Unternehmen und betreibt das Sanierungsverfahren in Eigenregie in der Regel beraten durch einen Sanierungsexperten als sog. Chief Restructuring Officer (CRO), der mit ihr gemeinsam das Sanierungsverfahren vorbereitet und sie bei deren Durchführung berät und unterstützt (ggf. auch operativ).
Die Interessen der Gläubiger werden durch einen Sachwalter gewahrt, der vom Insolvenzgericht eingesetzt wird und der die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Regelungen sowie die finanzielle Entwicklung überwacht.
Das Schutzschirmverfahren bietet folgende Vorteile:
- KONTROLLE: Die Geschäftsleitung führt das Schutzschirmverfahren in Eigenregie und behält die operative Führung des Unternehmens und die Kontrolle über seine Geschäfte, was einem Vertrauens- oder Ansehensverlust bei den Gläubigern und Vertragspartnern des Unternehmens entgegenwirkt.
- ZUGRIFF AUF SANIERUNGSINTRUMENTE DES INSOLVENZRECHTS: Das Unternehmen kann im Schutzschirmverfahren auf die gleichen Sanierungsinstrumente zurückgreifen wie ein vom Gericht eingesetzter Insolvenzverwalter (z.B. Insolvenzgeld für drei Monate, verkürzte Kündigungsfristen für langfristige Dauerschuldverhältnisse, Insolvenzplan).
- VORSCHLAGSRECHT: Im Schutzschirmverfahren hat das Unternehmen die Möglichkeit, die Person des vom Gericht einzusetzenden Sachwalters mit dem Antrag auf Durchführung des Schutzschirmverfahrens in Abstimmung mit den Gläubigern vorzuschlagen. Für den Fall, dass die Gläubiger diesem Vorschlag zustimmen, ist das Gericht an diese Entscheidung gebunden.
- VOLLSTRECKUNGSSCHUTZ: Das Schutzschirmverfahren gewährt dem Unternehmen einen dreimonatigen Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen. Unter diesem „Schutzschirm“ ist das Unternehmen dann in der Lage, einen Insolvenzplan auszuarbeiten und eine Einigung mit seinen Gläubigern über eine Entschuldung des Unternehmens herbeizuführen.
Allerdings ist zu beachten, dass die Möglichkeit einer Sanierung über das Schutzschirmverfahren nur dann besteht, wenn das Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig ist (Überschuldung bzw. drohende Zahlungsunfähigkeit hindern die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens indes nicht). Dies muss durch eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers entsprechend belegt werden.
In der Rolle eines Sanierungsberaters unterstützen und beraten wir Sie im Rahmen Ihres Eigenverwaltungsverfahrens umfassend bei der Vorbereitung und Umsetzung des Verfahrens einschließlich aller in diesem Zusammenhang anfallenden organisatorischen Maßnahmen. Soweit dies erforderlich sein sollte, stehen wir Ihnen auch in der Funktion eines Generalbevollmächtigten oder Chief Restructuring Officers (CRO) zur Verfügung und übernehmen insoweit auch Verantwortung als Organ des Unternehmens.
Durch unsere jahrelange Erfahrung bei der Bearbeitung von Insolvenzverfahren jeder Art und Größe liefern wir Ihnen die für die erfolgreiche Durchführung des Verfahrens erforderliche Expertise und stehen Ihnen bei allen Aufgaben und organisatorischen Maßnahmen, die dieses komplexe Verfahren mit sich bringt, unterstützend zur Seite.
Nutzen Sie also die Möglichkeit unserer kostenlosen Erstberatung und kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam eine erste Analyse vornehmen können, ob eine Sanierung durch ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung geeignet ist, um Ihr Unternehmen erfolgreich aus der Krise zu führen.