In der Historie eines Unternehmens kann es gewichtige Gründe geben, die für eine Einstellung des Geschäftsbetriebes und eine Abwicklung sprechen (z.B. fehlende Unternehmensnachfolge, Marktaustritt etc.).
Eine Abwicklung und Liquidation des Unternehmens muss hierbei nicht notwendigerweise durch ein Insolvenzverfahren erfolgen. Im Gegenteil können auch gewichtige Gründe gegen eine Liquidation des Unternehmens durch ein Insolvenzverfahren sprechen (z.B. Vermeidung von Haftungsrisiken).
Die Liquidation einer GmbH ist der Prozess der geordneten Auflösung und Abwicklung des Unternehmens. Hierbei werden die Vermögenswerte der GmbH veräußert, die Schulden beglichen und etwaige verbleibende Vermögenswerte an die Gesellschafter verteilt. Der Prozess ist in Deutschland gesetzlich geregelt, insbesondere durch das GmbH-Gesetz (GmbHG). Hier sind die Hauptschritte des Liquidationsverfahrens einer GmbH:
- Beschluss der Gesellschafterversammlung: Die Gesellschafter beschließen die Auflösung der GmbH. Dieser Beschluss erfordert in der Regel eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern der Gesellschaftsvertrag keine andere Regelung vorsieht.
- Anmeldung der Auflösung: Die Auflösung muss zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden. Die Liquidatoren (die Personen, die die Liquidation durchführen) werden ebenfalls benannt und eingetragen.
- Bekanntmachung der Auflösung: Die Auflösung wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Gleichzeitig werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.
- Abwicklung der laufenden Geschäfte: Die Liquidatoren führen die laufenden Geschäfte zu Ende, realisieren Vermögenswerte, begleichen Schulden und ziehen Forderungen ein.
- Sperrjahr: Nach der Bekanntmachung der Auflösung im Bundesanzeiger beginnt eine einjährige Sperrfrist, in der die Gläubiger ihre Ansprüche anmelden können. Während dieser Zeit darf keine Vermögensverteilung an die Gesellschafter erfolgen.
- Erstellung der Liquidationsschlussbilanz: Nach Ablauf des Sperrjahres erstellen die Liquidatoren eine Schlussbilanz, die den verbleibenden Vermögensstand der GmbH darstellt.
- Vermögensverteilung: Etwaige verbleibende Vermögenswerte werden nach Begleichung aller Verbindlichkeiten an die Gesellschafter entsprechend ihrer Beteiligung verteilt.
- Löschung der GmbH: Nachdem die Vermögensverteilung abgeschlossen ist, wird die GmbH aus dem Handelsregister gelöscht. Dies markiert das Ende der rechtlichen Existenz der Gesellschaft.
Für andere Gesellschaftsformen existieren vergleichbare Regelungen z.B. im HGB oder AktG.
Es ist wichtig zu beachten, dass während des gesamten Prozesses gesetzliche Vorgaben und Fristen strikt einzuhalten sind. Andernfalls kann die Liquidation verlängert oder kompliziert werden. Auch steuerliche Aspekte müssen beachtet werden, insbesondere die Erstellung und Einreichung der Steuererklärungen bis zur endgültigen Löschung der GmbH.
Sollten Sie die Entscheidung getroffen haben, Ihr Unternehmen (gleich welcher Gesellschaftsform) aufzulösen und einen geordneten Marktaustritt herbeizuführen, unterstützen wir Sie gerne bei allen insoweit anfallenden Maßnahmen (soweit dies gewünscht ist auch in der Rolle eines Liquidators). Wir sorgen insbesondere dafür, dass die bestehenden Vermögenswerte des Unternehmens bestmöglich verwertet werden. Auch sorgen wir für die Einhaltung der im Rahmen des Liquidationsverfahrens einzuhaltenden gesetzlichen Fristen sowie die Erfüllung des Berichtswesens. Durch unsere jahrelange Erfahrung als Insolvenzverwalter sind wir mit der Abwicklung von Gesellschaften jeglicher Gesellschaftsform bestens vertraut und kennen auch mögliche Haftungsgefahren, die während der Liquidation einer Gesellschaft auftreten können.
Ob die Liquidation für Sie bzw. Ihr Unternehmen ein geeignetes Mittel ist, um eine geordnete Auflösung und Abwicklung zum Zwecke des Marktaustritts zu ermöglichen, bedarf selbstverständlich einer genauen Betrachtung im Einzelfall. Nutzen Sie also die Möglichkeit unserer kostenlosen Erstberatung und kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam eine erste Analyse vornehmen und die weiteren Schritte miteinander besprechen können.