Es gibt zahlreiche Fallgestaltungen, wie man mit dem Insolvenz- und Sanierungsrecht als spezifischer Teil des Wirtschaftsrechts in Berührung kommen kann. Hierbei ergeben sich oft auch Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten (z.B. Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht), bei denen die Beachtung insolvenz- und/oder sanierungsrechtlicher Regelungen erforderlich ist und die miteinander synchronisiert werden müssen.
Beispielhaft (aber keinesfalls abschließend) sind insoweit folgende Sachverhalte und Fallgestaltungen benannte, in denen besonderes Expertenwissen erforderlich ist:
Der Prozess der Unternehmensnachfolge ist besonders wichtig für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), da er die Fortführung des Unternehmens über die aktuelle Führung hinaus sicherstellt.
Eine frühzeitige Planung, die Analyse von Nachfolgeoptionen, die Bewertung des Unternehmens, die Klärung der Finanzierung der Nachfolge und die Anpassung der Unternehmensstruktur und der maßgeblichen Verträge sind maßgebliche Faktoren einer erfolgreichen Nachfolgeregelung.
Wir unterstützen Sie hier sowohl durch eine umfassende rechtliche aber auch strategische Beratung, damit die Unternehmensnachfolge auch erfolgreich und nachhaltig umgesetzt wird. Dabei beraten wir Sie nicht nur bei der Gestaltung und Verhandlung der maßgeblichen Verträge zur Übertragung Ihres Unternehmens, sondern übernehmen je nach Bedarf auch die Kommunikation mit allen Beteiligten, einschließlich Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten. Auch begleiten und überwachen wir auch die Übergangsphase bis zur Implementierung und tatsächlichen Übergabe und Übertragung Ihres Unternehmens auf den jeweiligen Nachfolger.
Neben dem erforderlichen juristischen und ggf. auch betriebswirtschaftlichen Fachwissen erfordert die erfolgreiche Begleitung von Unternehmensnachfolgeprozessen für die jeweils Beteiligten den Umgang mit emotionalen Herausforderungen (insbesondere bei Familienunternehmen, wo persönliche und geschäftliche Interessen eng miteinander verflochten sind). Fachübergreifende juristische Expertise, der Blick für das Wesentliche insbesondere die Bedürfnisse der jeweiligen Beteiligten, Schnelligkeit, Sorgfältigkeit, analytisches aber auch lösungsorientiertes Denken und Handeln, ein hohes Maß an sozialer Kompetenz sowie die Fähigkeit juristisch komplexe Sachverhalte auch für Nichtjuristen verständlich zu kommunizieren und zu vermitteln, gehören insoweit zu unseren Kernkompetenzen, um Sie bei Ihrem Vorhaben zu unterstützen.
Distressed M&A (Mergers and Acquisitions) bezeichnet den Kauf und Verkauf von Unternehmen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Diese Art von Transaktionen unterscheidet sich erheblich von regulären M&A-Transaktionen und erfordert spezielle Kenntnisse und Strategien. Durch gezielte Strategien und sorgfältige Planung können Käufer in Distressed M&A-Transaktionen erhebliche Chancen nutzen, aber auch die hohen Risiken erfolgreich managen.
Hierzu gehört in erster Linie die Identifizierung von Zielunternehmen, ihre Bewertung, eine eingehende Untersuchung der finanziellen, rechtlichen und operativen Aspekte des Zielunternehmens (Due Diligence). Auch ist eine Kenntnis der maßgeblichen Insolvenzgesetze und -vorschriften erforderlich, die die Rechte der Gläubiger und die Möglichkeiten des Käufers betreffen. Eine besondere Herausforderung ergibt sich in derartigen Fallkonstellationen in der Regel aufgrund der zeitkritischen Natur der Transaktionen und teilweise begrenzter Informationen.
Wir unterstützen Sie hier sowohl durch eine umfassende rechtliche aber auch strategische Beratung, damit der Prozess auch erfolgreich und nachhaltig umgesetzt werden kann. Dabei beraten wir Sie nicht nur bei der Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Analyse des Zielunternehmens und Gestaltung und Verhandlung der maßgeblichen Verträge, sondern übernehmen je nach Bedarf auch die Kommunikation mit allen Beteiligten, einschließlich Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten.
Soweit dies im Einzelfall erforderlich sein sollte, erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen auch Lösungen für eine Sanierung und Restrukturierung des Zielunternehmens und führen bei Bedarf auch die hierfür erforderlichen Verhandlungen mit Gläubigern. Hierbei legen wir in diesen Fällen in der Regel auch besonderes Augenmerk auf die Rechte der Gläubiger (Gläubigerschutz) sowie der Arbeitnehmer, um langwierige rechtliche Auseinandersetzungen im Interesse unserer Mandanten zu vermeiden.
Auch begleiten und überwachen wir auch die Übergangsphase bis zur Implementierung und tatsächlichen Übergabe und Übertragung Ihres Unternehmens auf den jeweiligen Nachfolger bzw. soweit erforderlich auch einen im Zusammenhang mit der Transaktion erforderlichen Sanierungsprozess und die insoweit ergriffenen Sanierungsmaßnahmen.
Neben dem erforderlichen juristischen und ggf. auch betriebswirtschaftlichen Fachwissen erfordert die erfolgreiche Begleitung von Distressed M&A-Transaktionen Schnelligkeit, Sorgfältigkeit, analytisches aber auch lösungsorientiertes Denken und Handeln, ein hohes Maß an sozialer Kompetenz sowie die Fähigkeit juristisch komplexe Sachverhalte auch für Nichtjuristen verständlich zu kommunizieren und zu vermitteln. Dies Arbeitsweise ist für uns selbstverständlich.
Im Zuge von Insolvenzverfahren und/oder Unternehmenskrisen kommt es häufig zu rechtlichen ggf. auch gerichtlichen Auseinandersetzungen. Aufgrund unserer Tätigkeit von mehr als zwei Jahrzehnten im Bereich des Insolvenzrechts sowie der insolvenznahen Beratung, bieten wir Ihnen die Erfahrung und Expertise zur bestmöglichen außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung Ihrer Interessen. Wir stehen hierbei nicht für Probleme, sondern für Lösungen zur Streitbeilegung.
Mit Fragen der persönlichen Haftung von Unternehmern, Gesellschaftern, Vorständen, Geschäftsführern oder Aufsichtsräten sind wir dabei ebenso vertraut wie mit Fragen der Insolvenzverschleppung oder sonstigen insolvenzstrafrechtlichen Haftung.
Auch vertreten wir sowohl Gläubiger wie auch Insolvenzverwalter in Anfechtungsprozessen oder sonstigen Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit Insolvenzen oder Unternehmenskrisen stehen. Bei Bedarf unterstützen wir auch Insolvenzverwalter bei der Ermittlung sogenannter insolvenzspezifischer Ansprüche.
Soweit möglich, legen wir hierbei besonderes Augenmerk auf eine effiziente, kosten- und ressourcenschonende Streitbeilegung im Interesse unserer Mandanten.